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AGB


Vertragsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Grafikdesignerin. Sie sind nur gültig, wenn sie dem Kunden vor Auftragserteilung zur Kenntnis gebracht wurden – also integrierter Bestandteil des Auftrags sind.

GRUNDSÄTZE

1. Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis

Die Grafikdesignerin verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen. Sie verpflichtet sich, ihr anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen.

2. Urheberrechte

Die Urheberrechte an allen von der Grafikdesignerin geschaffenen Werken (Konzepte, Skizzen, Entwürfe usw.) gehören der Grafikdesignerin. Sie kann über diese Rechte gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 verfügen. Aus diesem Grundsatz folgt u.a., dass der Auftraggeber ohne Einverständnis der Grafikdesignerin nicht berechtigt ist, die betreffenden Werke zu verwenden und/oder Änderungen – insbesondere an einzelnen Gestaltungselementen – vorzunehmen. Die Grafikdesignerin ist berechtigt, ihre Urheberschaft an den von ihm geschaffenen Werken in einer von ihr zu bestimmenden Form zu bezeichnen.

3. Nutzungsrechte, Nutzungsumfang

Grundsätzlich gehen die vereinbarten Nutzungsrechte erst mit der vollständigen Begleichung des Honorars auf den Auftraggeber über. Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch der Grafikdesignerin geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Zweck des mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrags. Insbesondere dürfen von der Grafikdesignerin geschaffene Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrags genutzt werden. Dieses Nutzungsrecht gilt, sofern nichts anderes vereinbart wird, zeitlich und geografisch unbegrenzt und schliesst jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten aus.

Die Parteien können jedoch über jegliche Nutzung ausserhalb des Vertragszwecks sowie die Herausgabe von Rohdaten neu verhandeln. Für jede ausserhalb des Vertragszwecks liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis der Grafikdesignerin einzuholen und die Mehrnutzung entsprechend zu entschädigen.


4. Widerrechtliche Nutzung

Die widerrechtliche Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werks der Grafikdesignerin verpflichtet den Auftraggeber zur Zahlung einer Konventionalstrafe im Umfang von CHF 10 000.–. Die Geltendmachung eines Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.


5. Gewährleistung

Bei Bearbeitungen, Anpassungen oder Umgestaltungen von Werken Dritter (beispielsweise Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, Muster, elektronische Daten usw.) kann die Grafikdesignerin ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des Auftraggebers davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Sollten dennoch Rechte Dritter verletzt werden, hält der Aufraggeber der Grafikdesignerin in jeder Hinsicht schadlos.


6. Aufbewahren von Unterlagen

Die Grafikdesignerin ist verpflichtet, Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen usw. für die Dauer von einem Jahr nach Fertigstellung bzw. Ablieferung an ihrem Geschäftssitz aufzubewahren. Darüber hinaus ist sie ohne anderslautende schriftliche Weisung des Auftraggebers von der weiteren Aufbewahrung befreit. Sollen Unterlagen länger aufbewahrt werden, sind die Bedingungen separat zu vereinbaren.

Bei umfangreichen Arbeiten können von der Grafikdesignerin die Speichermedien anteilsmässig verrechnet werden.


7. Belegexemplare

Von allen produzierten Arbeiten – darunter sind auch Nachdrucke zu verstehen – sind der Grafikdesignerin 3 einwandfreie Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Zahl) zu überlassen. Der Designerin steht, wenn nichts anderes vereinbart wurde, das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis ihrer Arbeiten zu verwenden und in einem Portfolio zu veröffentlichen.


8. Offene Daten

Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, werden offene Daten gesondert abgerechnet. Offene Daten beziehen sich auf jegliche Daten, die für den Kunden zugänglich gemacht werden und nicht unter den Schutz des Urheberrechts oder anderer Rechte fallen. Die Bereitstellung von offenen Daten erfolgt nach dem Grundsatz der Transparenz und zur Förderung von Open-Data-Initiativen.

Gemäß dieser Regelung werden 30% des Pauschalbetrags für die Offenlegung der Daten separat in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt zusätzlich zu den vereinbarten Honorarkosten und ist unabhängig von der Nutzung oder dem Verwendungszweck der offenen Daten.

Der Kunde kann die Offenlegung der Daten durch die Grafikdesignerin schriftlich beantragen. Die Grafikdesignerin behält sich das Recht vor, die Offenlegung abzulehnen, sofern die Daten nicht als offene Daten im Sinne dieser Vereinbarung eingestuft werden können.

Diese Regelung gilt nur, sofern sie nicht durch eine separate Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Grafikdesignerin abgeändert oder aufgehoben wird.

Übrigens:
Offene Daten dürfen nur nach dem Kauf durch den Kunden zugänglich gemacht und gegebenenfalls verändert werden. Der Kunde erwirbt das Recht, die offenen Daten zu nutzen, nachdem der entsprechende Betrag bezahlt wurde. Jede Nutzung oder Veränderung von Daten vor dem Kauf ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Grafikdesignerin untersagt.




HONORAR

9. Auftragsvorbesprechung
In der Regel ist die erste Besprechung für einen Gestaltungsauftrag kostenfrei.


10. Reduktion oder Annullierung des Auftrags
Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat die Grafikdesignerin Anrecht auf:

a. Verrechnung ihrer bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis),

b. Verrechnung ihrer Unkosten und der Vorleistungen Dritter,

c. Eine Gebühr in Höhe von 10% des Offertbetrags als Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden.

Darüber hinaus hat die Grafikdesignerin das Recht, ihre bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden.

Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der Grafikdesignerin.


11. Zahlungsbestimmungen

Nach Beendigung des Auftrags stellt die Grafikdesignerin Rechnung, welche innert 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen ist. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat die Grafikdesignerin Anspruch auf angemessene Akontozahlungen.


RECHTLICHES

12. Anwendbares Recht

Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Grafikdesignerin unterstehen schweizerischem Recht. Soweit die Geschäftsbedingungen der Grafikdesignerin nichts Abweichendes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts in Art. 394 ff. über den einfachen Auftrag.


13. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Wohnort der Grafikdesignerin.






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